Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching, Training, Mediation und Beratung

§ 1. Allgemeines

Marlies Meyer-Gerats führt Coaching, Mediation, Training und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen gelten als verbindlich, wenn diese schriftlich durch Marlies Meyer-Gerats bestätigt werden.
Die von Marlies Meyer-Gerats abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge gem. §611 BGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Marlies Meyer-Gerats nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Aussagen, Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Marlies Meyer-Gerats ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Auftrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Klienten selbst bereitzustellen.
Marlies Meyer-Gerats erbringt Ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.
Marlies Meyer-Gerats ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§ 3. Angebote, Honorare

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die vereinbarten bzw. zuletzt gültig angebotenen Preise berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Termine für Coaching, Mediation, Training und/oder Beratung, einschließlich Telefon- und Video-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber als Schuldner des Honorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von Marlies Meyer-Gerats anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4. Absage eines Termins

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Dienstleistung werden von den Geschäftspartnern einvernehmlich vereinbart. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung der vereinbarten Sitzungen oder Trainings ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.

§ 5. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Beide Seiten sind berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Hindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.
In diesem Fall sollen sich Marlies Meyer-Gerats und der Klient schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin vereinbaren. Falls der Vertragspartner unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war, besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach
verlangt werden.

§ 6. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt.
Das Urheberrecht an den Coachingkonzepten und Unterlagen gehört allein Marlies Meyer-Gerats. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Marlies Meyer-Gerats ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching, Mediation, Training und Beratung

§ 7. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen / Trainings und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Coaching und Mediation sind keine Psychotherapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Veranstalter von Team-Coachings, Mediationssitzungen, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber / Klient. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Marlies Meyer-Gerats.

§ 8. Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Marlies Meyer-Gerats handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

§ 9. Vertraulichkeit

Marlies Meyer-Gerats verpflichtet sich über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten – auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit – Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
Darüber hinaus verpflichtet sich Marlies Meyer-Gerats, überlassene Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Dokumente, Unterlagen, Mitschriften etc., werden ca. ein Jahr nach der letzten gemeinsamen Sitzung vernichtet. Eine Archivierung erfolgt nicht.
Hinweis: Coaches können sich im Falle einer strafrechtlichen Ermittlung gegen einen Klienten nicht auf das Recht auf Zeugnis- oder Aussageverweigerung berufen.

§ 10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Coaching und Mediation erfolgen auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Sie beruhen auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Marlies Meyer-Gerats möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching und Mediation jeweils freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Marlies Meyer-Gerats steht den Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Die Klienten sollten daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.

§ 11. Abgrenzung zur Psychotherapie

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.
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§ 12. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

§ 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt als Erfüllungsort Geldern. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Geldern. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Geldern, 01.01.2021